Leistungsbeschreibung

Erziehungsbeistandschaft


Gesetzliche Grundlage
§ 27 SGB VIII, Hilfe zur Erziehung

§ 30 SGB VIII, Erziehungsbeistandschaft



Auftrag
Durch eine zielgerichtete Begleitung und Unterstützung versuchen wir darauf hinzuwirken, dass das Kind oder der Jugendliche seine entsprechenden Problemstellungen bewältigt und diese sich kontinuierlich verbessern.

Hierbei spielt das soziale Umfeld eine entscheidene Rolle und wird immer mit einbezogen.



Zielgruppe
Die Erziehungsbeistandschaft richtet sich sowohl an Kinder und Jugendliche, als auch an die Erziehungsberechtigten eines Wohn- und Lebenskollektivs. Es geht darum, die Entwicklungs- und/oder Erziehungsdefizite des Kindes oder des Jugendlichen zu verbessern. Diese Probleme äußern sich häufig in problematischem Sozialverhalten im Umgang mit Gleichaltrigen, in der Freizeit, in der Schule oder aber auch ggf. im Berufsleben eines Jugendlichen. Hierbei werden auch die Erziehungsberechtigten in ihrem Erziehungsverhalten unterstützt und gestärkt ihre Kompetenzen im Bereich der Erziehung weiter zu entwickeln.



Zielsetzung
Ziele der Erziehungsbeistandschaft können sein:

Stärkung des Selbstvertrauens
Verbesserung der häuslichen Wohnsituation
Entwicklung von Zukunftsperspektiven
Altersentsprechende Umgangsformen innerhalb der Familie
Sinnvolle Freizeitgestaltung
Positiver Umgang mit Krisensituationen
Aufarbeitung der Famlienbeziehungen
Hilfe bei der Verselbständigung
Nach einem erfolgreichen Abschluss der Erziehungsbeistandschaft sollten die Lebenssituation und Perspektive des jungen Menschen geklärt und die vorhandenen Problemsituationen bewältigt sein. Das Sozialverhalten sollte sich positiv stabilisiert haben. Die Lebensbezüge zur Familie und die damit verbundenen Beziehungen sollten geklärt und gegebenenfalls auch wiederhergestellt worden sein. Der Jugendliche sollte sein Leben im Rahmen seiner Möglichkeiten selbständig gestalten können.

Der zeitliche Rahmen und der entsprechende wöchentliche Umfang der Erziehungsbeistandschaft ist abhängig von den genannten unterschiedlichen Faktoren und wird innerhalb der Hilfeplanung individuell festgelegt.



Sozialpädagogische Familienhilfe


Gesetzliche Grundlage
§ 27 SGB VIII, Hilfe zur Erziehung

§ 31 SGB VIII, Sozialpädagogische Familienhilfe



Auftrag
Durch intensive Begleitung der Familien in ihren Erziehungsaufgaben, durch die Unterstützung bei der Bewältigung von Alltagsproblemen und der Lösung von Konflikten und Krisen im Familiensystem sollen die Familien anhand von Empowerment (Hilfe zur Selbsthilfe) in ihrem Umgang mit Problemfeldern gestärkt und unterstützt werden.



Zielgruppe
Die Sozialpädagogische Familienhilfe richtet sich grundsätzlich an das gesamte Familienkollektiv. Aufbauend darauf werden dann die Schwerpunkte der Sozialarbeit auf die Problemfelder bzw. den betroffenen Personen konzentriert. Die sozialpädagogische Familienhilfe zielt auf Personen, die in der Wahrnehmung der täglichen Erziehungsaufgaben problembehaftet sind und diese nicht, oder nur eingeschränkt bewältigen können. Sie dient darüber hinaus als Bindeglied zwischen den zuständigen Ämtern, den Schulen und dem häuslichen Umfeld.



Zielsetzung
Ziele der Sozialpädagogischen Familienhilfe können sein:

Die Familiensituation stabilisieren und ggf. zu verbessern
Schaffung einer Tagesstruktur
Förderung von Erziehungskompetenzen der Erziehungsberechtigten
Bewältigung und angemessenens Verhalten in Krisensituationen
Positiver Umgang und Kommunikation mit den betreffenden Schulen und Behörden fördern.
Unterstürzung und Begleitung bei Behördengängen
Unterstützung ung Begleitung bei Arztbesuchen
Umgang mit Ressourcen wie Geld und Zeit erlernen
Nach erfolgreichem Abschluss der sozialpädagogischen Familienhilfe sollten die Eltern in ihren Erziehungsaufgaben so gestärkt sein, dass sie diese eigenverantwortlich positiv wahrnehmen können. Ausserdem sollen unsere Klienten befähigt worden sein, in allen Lebenslagen zurecht zu kommen und eigenständig handeln zu können, ohne in größere Schwierigkeiten oder negative Verhaltensmuster zu geraten.

Der Umfang einer solchen Hilfemaßnahme wie die Sozialpädagogische Familienhilfe ist grundsätzlich vom individuellen Hilfebedarf abhängig und wird in der Hilfeplanung abgestimmt.



Sozialpädagogische Lernhilfe


Gesetzliche Grundlage
§ 27 Abs. 3 SGB VIII



Auftrag
Das Angebot der Sozialpädagogischen Lernhilfe stellt eine Hilfe zur Erziehung für schulpflichtige Kinder und Jugendliche dar und ist eine Jugendhilfeleistung nach § 27 Abs. 3 SGB VIII.

Sozialpädagogische Lernhilfe soll jungen Menschen helfen, individuelle Lernhemmnisse und im Zusammenhang mit Lernen auftretende Verhaltensauffälligkeiten abzubauen und ihr Interesse und Fähigkeiten zum selbstständigen Lernen zu entwickeln und zu fördern. Darüber hinaus soll Sozialpädagogische Lernhilfe Unterstützung bei der Aufarbeitung von Lerndefiziten leisten und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sichern. Sie dient der individuellen sozialen und schulischen Förderung und Entwicklung.

Sozialpädagogische Lernhilfe ist eindeutig sozialpädagogisch orientiert. Sie unterscheidet sich daher von Förderkursen, von Hausaufgabenbetreuungen sowie von Nachhilfeunterricht.



Zielgruppe
Sozialpädagogische Lernhilfe ist ein Hilfeangebot für Kinder und Jugendliche,

die in ihrer sozialen und schulischen Entwicklung einer Förderung bedürfen
die in der Regel 6 Jahre, aber noch nicht 18 Jahre alt sind,
die sowohl Auffälligkeiten im Lern- und Sozialverhalten, wie auch im Schulleistungsbereich zeigen
Die Bereitschaft zu einer verbindlichen Zusammenarbeit von Eltern und Kindern bzw. Jugendlichen muss gegeben sein und wird vorausgesetzt.



Zielsetzung
Die Kernziele der Hilfe ergeben sich aus der konkreten Bedarfslage des Kindes/Jugendlichen und werden im Hilfeplan festgelegt.

Kernziele können sein:

Stärkung des Selbstwertgefühls
Integration ins soziale Umfeld
Erweiterung und Stärkung der individuellen, sozialen und schulischen Kompetenzen
Entwicklung und Förderung von Interessen und Fähigkeiten
Stärkung der Elternkompetenz im Hinblick auf Lernentwicklung
Das Erreichen dieser Ziele erfolgt duch die Umsetzung von Teilzielen wie strukturiertes und eigenständiges Arbeiten, Steigerung der Konzentrationsfähigkeit, Durchhaltevermögen, Motivation und durch die Entwicklung einer schulischen Perspektive. Darüber hinaus werden das Verhalten im Umgang mit Versagensängsten und die Entwicklung einer angemessenen Frustrationstoleranz trainiert.

Der zeitliche Rahmen dieser Form der Hilfe ist ebenfalls individuell zu betrachten und entsprechend festzulegen.